RECHTLICHER HINWEIS – WICHTIG

Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH an die Aktionäre der HanseYachts AG

Zugang zum Delisting-Angebot

Bitte lesen Sie diesen Hinweis sorgfältig.

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der HY Beteiligungs GmbH (die „Bieterin“) für die Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der HanseYachts AG nach dem deutschen Börsengesetz (BörsG) in Verbindung mit dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vorgesehen ist (das „Delisting-Angebot“).

Aktionäre der HanseYachts AG werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um auf die Internetseite zum Delisting-Angebot weitergeleitet zu werden.

Wichtige rechtliche Information

Die Bieterin hat am 1. März  2024 angekündigt, den Aktionären der HanseYachts AG im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots (das „Delisting-Angebot“) anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der HanseYachts AG (DE000A0KF6M8; die „HanseYachts-Aktien“), die nicht von der Bieterin unmittelbar gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der HanseYachts-Aktien während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom 1. März 2024 je HanseYachts-Aktie, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt wird („VWAP“), zu erwerben.

Im Rahmen des Delisting-Angebots wird die Bieterin den HanseYachts Aktionären daher eine Barzahlung von EUR 2,67 als Gegenleistung für jede HanseYachts Aktie anbieten. Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden.

Das Delisting-Angebot, das auf dieser Internetseite veröffentlicht ist, erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde.

Das Delisting-Angebot an die HanseYachts-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher HanseYachts-Aktien wird ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des BörsG, des WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung durchgeführt. Eine Durchführung des Delisting-Angebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“), Kanadas, Australiens und Japans) erfolgt nicht. Folglich haben weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 S. 1 und 3 WpÜG sonstige Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Delisting-Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst. Die Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnde Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer Rechtsvorschriften als denen der Bundesrepublik Deutschland.

Die Aktionäre der Zielgesellschaft werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Delisting-Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen, die auf dieser Internetseite verfügbar sind, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen, die auf dieser Internetseite verfügbar sind, dürfen nicht in Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Angebot in Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums nicht gestattet. Die Möglichkeit zur Annahme des Delisting-Angebots durch einen HanseYachts-Aktionär, der nicht Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist oder dessen Sitz oder Aufenthaltsort sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums befindet, kann rechtlichen Beschränkungen jener Rechtsordnung unterliegen, deren Staatsbürgerschaft dieser HanseYachts-Aktionär hat oder in der dieser HanseYachts-Aktionär seinen Sitz hat oder sich aufhält. HanseYachts-Aktionäre, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen, die das Delisting-Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums annehmen wollen oder die anderen Rechtsvorschriften als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums unterliegen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu beachten. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Delisting-Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.

Das Delisting-Angebot wird weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten hinein, über den US-Postweg oder durch irgendein anderes Mittel oder Instrument des zwischenstaatlichen Handels oder Handels mit dem Ausland (any means or instrumentality of interstate or foreign commerce) einschl. Telekopie, Telex, Telefon, E-Mail oder sonstiger Arten der elektronischen Kommunikation, noch über die Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse (national securities exchange) in den Vereinigten Staaten durchgeführt.

Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des BörsG, des WpÜG, der WpÜG-Angebotsverordnung und sonstiger im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Die Bieterin übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung der bereitgestellten Informationen und Dokumente, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Das Angebot zum Erwerb von HanseYachts-Aktien wird nur nach den Bestimmungen der veröffentlichten Angebotsunterlage erfolgen. Ansonsten stellen die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente kein Angebot an die HanseYachts-Aktionäre zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von HanseYachts-Aktien dar und beinhalten oder bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Bestimmungen des Delisting-Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Personen und/oder für sie tätige Broker in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar HanseYachts-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf HanseYachts-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe würden veröffentlicht werden, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist.

Bekanntmachungen oder Informationen auf dieser Internetseite oder in über diese Internetseite abrufbaren Dokumenten könnten Aussagen über die Bieterin, die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften (zusammen die „Aurelius-Gruppe“) und/oder die HanseYachts AG und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „HanseYachts-Gruppe“) enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein können. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“, „werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Die Bieterin macht Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in welchem die Bieterin, die Aurelius-Gruppe und die HanseYachts-Gruppe tätig sind sowie Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf die Bieterin und/oder die HanseYachts-Gruppe wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in den Bekanntmachungen oder Informationen auf dieser Internetseite oder in über diese Internetseite abrufbaren Dokumenten enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen, und die Entwicklungen liegen gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ereignisse oder deren Folgen erheblich von den Erwartungen abweichen können.

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und Informationen gelesen habe.